House of Tools

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HoT - House of Tools GmbH

Stand: 31.05.2002

Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
House of Tools ist die HoT - House of Tools GmbH.

Geltungsbereich

(1) Die Leistungen und Lieferungen der House of Tools werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
(2) Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
(3) Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

Vertragsabschluss

(1) Die in der jeweils aktuellen Liste angegebenen Preise verstehen sich freibleibend. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
(2) Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
(3) Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch House of Tools.

Lieferzeiten, Teillieferung

(1) Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von House of Tools nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich House of Tools bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
(2) Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind House of Tools und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er House of Tools schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, bleibt House of Tools das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung ausdrücklich vorbehalten.

Rechnungsstellung

(1) Bei Lieferung gegen offene Rechnung ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht HoT GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch aus Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse der House of Tools GmbH bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
- nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder
- bei Verträgen zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
(2) Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warenrücksendungen, die einen Betrag von Euro 40 übersteigen, übernimmt House of Tools die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfreien Standard-Sendung zu beauftragen.
(3) Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Eine solche Wertminderung der Ware kann vermieden werden, wenn der Einbau von Komponenten aussschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.

Lieferung, Transport, Gefahrtragung

(1) Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder House of Tools zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
(2) Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird House of Tools von ihrer Leistungspflicht frei.
(3) Ohne besondere Vereinbarung geschieht der Transport der Ware auf Gefahr und für Rechnung des Kunden
- in Deutschland und nach Österreich per United Parcel Service,
- ansonsten per Postpaket.

Eigentumsvorbehalt

(1) House of Tools behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an House of Tools ab.
(3) Die im Eigentum von House of Tools stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden an House of Tools abgetreten, wobei House of Tools die Abtretung annimmt.
(4) House of Tools behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
(5) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von House of Tools berechtigt.
(6) Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum von House of Tools stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt House of Tools das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
(7) Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum von House of Tools hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Gewährleistung

(1) House of Tools gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
(2) Unternehmer müssen House of Tools offensichtliche Mängel sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Verbraucher müssen House of Tools innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei House of Tools. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen.
(3) Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Dateien, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden.
(4) Ist der Käufer Unternehmer, leisten House of Tools für Mängel der Ware zunächst nach Wahl von House of Tools Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. House of Tools ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn House of Tools die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben.
(7) Ist der Kunde Unternehmer, können Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden - gegen House of Tools nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch House of Tools beruht.
(8) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde House of Tools den Mangel entsprechend Ziffer 1 dieser Bestimmung nicht rechtzeitig angezeigt hat.
(9) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(10) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch House of Tools nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Allgemeines

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
(2) House of Tools ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.
(4) Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz der gewerblichen Niederlassung von House of Tools in Bremen.
(5) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten wird das für Bremen zuständige Gericht vereinbart.